Definition
„Rakete [italienisch] die, Flugkörper, der seinen Vortrieb durch den Rückstoß (Schub) eines Antriebsstrahls erhält. Raketen führen alle zur Erzeugung der Vortriebsenergie (des Schubes) erforderlichen Mittel mit sich.
Sie dienen zum Transport von Nutzmassen für wissenschaftliche Zwecke (Forschungsrakete, Raumfahrt-Trägerrakete) oder von Kampfmitteln (Raketenwaffen). Raketen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus dem Raketenkörper als der eigentlichen Tragekonstruktion, dem aus Brennstoffkammern und Strahlaustrittsdüsen bestehenden Raketentriebwerk, den meist in den Raketenkörpern integrierten Treibstoffbehältern und dem Treibstofffördersystem; dazu kommt die Instrumentenausrüstung mit elektronischen Geräten für die Überwachung, Regelung und Ähnliches. Die zu transportierende Nutzlast wird meist als selbstständiges System konstruiert.“1
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1 Zitat / Textquelle : www.lexikon.meyers.de